Brandlastinspektionen in Großküchen gemäß VDI 2052 und DGUV Regel 110-003

Alles brandsicher?

Inspektion und Reinigung von Lüftungsanlagen in gewerblichen Küchen sind als Stand der Technik durch die zuständige Berufsgenossenschaft und in VDI-Richtlinien geregelt. Seit 2006 gelten neue Turni für diesen Bereich. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen jedoch, dass diese veränderten Forderungen häufig noch nicht umgesetzt wurden. Frei nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter!" bauen Verantwortliche darauf, dass nichts passiert.

Das Berufsgenossenschaftliche Regelwerk DGUV Regel 110-003 „Branche Küchenbetriebe" und die VDI-Richtlinie 2052 „Raumlufttechnische Anlagen für Küchen" legen folgende Intervalle fest:

  • Tägliche Prüfung des Verschmutzungsgrades der Lüftungshauben und ihrer Komponenten
  • Monatliche Prüfung des Verschmutzungsgrades der Lüftungsdecken (insbesondere des Deckendruckraumes) und ihrer Komponenten
  • Falls erforderlich: Reinigung der Lüftungshauben bzw. der Lüftungsdecke
  • Einrichtungen der Abluftanlage (z. B. Abluftleitungen, Ventilatoren, Aggregatkammern) sind mindestens halbjährlich zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen
  • Inspektionen und Reinigungen sind zu dokumentieren

Viele Versicherungen und Berufsgenossenschaften prüfen im Ernstfall vor Erstattungszahlungen, ob der aktuelle Stand der Technik eingehalten wurde - ganz gleich, ob es sich um Sachschäden oder um Personenschäden handelt.

Ist bei Ihnen alles brandsicher? Durch unsere Brandlastinspektion erhalten Sie Sicherheit über Ihren Status.

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