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Newsletter I S S N 1 6 1 3 - 9 2 4 0 |
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| Ausgabe: 07 / 07.04.2005 |
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„Dicke Luft“ versus gesundes Raumklima! Die Luft ist für den Menschen genauso wichtig wie Wasser und Nahrung. Sie trägt maßgeblich zur Steigerung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögen bei. Gerade deshalb sollten saubere Luft und ein gesundes Raumklima einen hohen Stellenwert besitzen. Schadstoffe, Feuchtigkeit, Schimmelpilze und andere Mikroorganismen, Stäube, Elektrosmog und die Kohlendioxidkonzentration beeinflussen nachhaltig die Qualität unserer Luft und somit des Raumklimas. Durch richtiges und regelmäßiges Lüften wird das Raumklima nachweislich verbessert. Kurzes, 3-4 mal tägliches Stoßlüften mit völlig geöffneten Fenstern, begünstigt den Austausch von „schlechter“ gegen „gute“ Luft besser als ständig gekippte Fenster. Immer mehr Gebäude und Räumlichkeiten werden jedoch über raumlufttechnische Anlagen belüftet. In vielen dieser Gebäude lassen sich Fenster nicht mehr manuell öffnen. Damit trotzdem ein gesundes Raumklima erreicht werden kann, ist neben der regelmäßigen technischen Wartung der raumlufttechnischen Anlagen eine Hygieneinspektion nach VDI 6022 notwendig. Diese Inspektion bringt Aufschluss über die Qualität der Luft und des Raumklimas. Anhand mikrobiologischer Oberflächenkeimbestimmung, Luftkeimmessung, visueller Inspektion der gesamten raumlufttechnischen Anlage, Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsmessungen sowie gegebenenfalls Messungen bei Verdacht auf Schadstoffe erhält der Anlagenbetreiber ein umfassendes „Bild“ über die Qualität der Raumluft. Abschließende Handlungsempfehlungen geben ihm Sicherheit für die Erzielung und Erhaltung eines gesunden Raumklimas. Haben Sie Fragen? Ihr Ansprechpartner ist Herr Dieter Petzolt. Sie erreichen ihn telefonisch unter 0341-2172841 oder per E-Mail unter dieter.petzolt(at)gesa.de. (ro) Fit für’s neue Lebensmittelrecht? Die lebensmittelrechtlichen Vorschriften werden derzeit EU-weit novelliert. Bereits am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist die sogenannte EU-„Basisverordnung“ zum Lebensmittelrecht (EG Nr. 178/2002), die unter anderem die Verantwortung und Pflichten der Lebensmittelunternehmen neu definiert. Ein „Hygienepaket“ aus vier weiteren EU-Verordnungen gilt voraussichtlich ab 1. Januar 2006. Darunter wird vor allem die neue Verordnung über Lebensmittelhygiene (EG Nr. 852/2004) auch für die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung wichtige Neuerungen bringen. Erfüllt Ihr Verpflegungsbetrieb die neuen lebensmittelrechtlichen Anforderungen? Ein Kurzcheck für Betriebe der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung gibt in wenigen Minuten Aufschluss darüber, ob Handlungsbedarf besteht. Der Check sowie ein Coupon, mit dem Sie weitere Informationen anfordern können, stehen für Sie als PDF-Datei kostenlos zum Download bereit: Kurzcheck „Wie fit ist Ihr Betrieb für’s neue Lebensmittelrecht?“ (js) Geruchsbelästigung in Toiletten und Waschräumen Häufig reagiert man beim Betreten fremder Toiletten oder Waschräume mit einem Naserümpfen. Wer jedoch keine andere Wahl hat, überwindet sein Ekelgefühl und nimmt die sanitären Anlagen - wenn auch widerwillig - in Anspruch. In manchen Fällen überraschend: die Sanitäranlagen sind augenscheinlich in gutem, sauberen Zustand. Was können die Ursachen für diese enormen Geruchsbelästigungen sein? Im Laufe der Jahre werden die Abläufe von Toiletten, Urinalen und Waschbecken undicht, was rein äußerlich nicht zu erkennen ist. Die Dichtungssysteme werden porös und lassen Gerüche nach außen entweichen, die bestimmungsgemäß direkt in das Abwassersystem hätten abgeführt werden sollen. Eine weitere Ursache liegt in den Spülrändern an Toiletten und Urinalen. Dort finden die ständig eingetragenen Mikroorganismen ideale, feuchte Bedingungen vor. In diesem optimalen Nährboden vermehren sich Mikroorganismen, deren Anwesenheit sich durch üblen Geruch bemerkbar macht. Gullys müssen permanent mit einem Mindestwasserstand versehen sein, damit der Geruchsverschluss einwandfrei funktioniert. In einem ausgetrockneten Gully schließt das Ablaufsystem nicht, so dass Gerüche ungehindert austreten können. Grundvoraussetzung für dauerhaft geruchsfreie Toilettenanlagen und Waschräume – neben einer idealen Unterhaltsreinigung - sind optimal instand gehaltene Gullys, tiefengereinigte Spülränder und abgedichtete Ablaufsysteme. Haben Sie noch Fragen? Herr Mario Both beantwortet diese gerne unter der Telefonnummer 0821-790 15-320 oder per E-Mail unter mario.both(at)gesa.de. (ro)
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Dörrobstmotten – die lästigen Falter im Frühjahr!
Die Bekanntschaft mit diesen ungebetenen Gästen hat fast jeder schon einmal gemacht – ob privat, im Handel oder in der Industrie, denn die Dörrobstmotte ist der am häufigsten vorkommende Vorratsschädling unter den Kleinschmetterlingen. Der Anblick der Larven erregt nicht nur Ekel, sondern das befallene Produkt muss aus hygienischen Gründen entsorgt werden. Der Falter legt seine Eier bevorzugt an Trockenobst, Nüssen, Müslimischungen, Schokolade, Getreide und Getreideprodukten ab. Der größte Schaden entsteht durch die Larven. Diese leben während ihrer Entwicklungsphase im Lebensmittel, welches durch Fraß, Kot, Spinntätigkeit und Häutungsreste verunreinigt wird. Die erwachsenden Larven ziehen sich dann zur Verpuppung an entlegene Orte zurück, wo sie nach ca. 7-16 Tagen als Falter schlüpfen. Der Falter hat eine Flügelspannweite von 15 bis 20 mm. Die Vorderflügel sind zweifarbig, d.h. sie sind innen silbergrau und an den äußeren Enden kupferrot. Der Lebenszyklus beträgt zwischen 30-74 Tage, je nach Temperatur, Feuchtigkeit, Verfügbarkeit und Qualität der Nahrung. Aufgrund gesetzlicher Forderungen müssen Industrie und Handel folgende Maßnahmen zum Schutz vor Schädlingsbefall anwenden:
Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung gehören in die Hände von qualifiziertem und sachkundigem Fachpersonal. Haben Sie noch Fragen? Wir informieren Sie gerne! Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Corinna Schade, E-Mail: corinna.schade(at)gesa.de. (cs) Fettbrände in Großküchen In gewerblichen Küchen besteht durch die Arbeit mit thermischen Geräten - und der damit verbundenen Bildung heißer Dämpfe, Wrasen und Feuchtigkeit - eine erhöhte Brandgefahr. Vor allem Fettbrände – meist von Fettbackgeräten, Friteusen oder Kippbratpfannen ausgehend - stellen ein besonders großes Brandpotenzial dar. Die Herausforderung für den Küchenbetreiber liegt nun in erster Linie darin, mögliche Brände zu verhindern oder im Ernstfall den Brand auf einen kleinen, beherrschbaren Bereich einzudämmen. Die wichtigsten Eckdaten für den Brandschutz in Großküchen sind in der VDI 2052 „Raumlufttechnische Anlagen für Küchen“, in der BGR 111 „Arbeiten in Küchenbetrieben“, in der Musterbauordnung, sowie im Entwurf der DIN Norm 18869 „Einrichtungen zur Be- und Entlüftung von gewerblichen Küchen“ geregelt. Die Zusammenfassung dieser Brandschutzvorschriften können Sie in Form einer PDF-Datei Checkliste zur Vermeidung von Fettbränden in Großküchen kostenlos downloaden. (ro) |
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TV: „Sprechstunde“ - Frühjahr und Gesundheit Die Sendung steht unter dem Motto „Frühjahr und Gesundheit“. Folgende Themen werden im Laufe der Sendung erörtert: Woher kommt die Frühjahrsmüdigkeit und was kann man dagegen machen? Was muss beim Kauf von Wander- und Laufschuhen beachtet werden? Wie kann man sich gegen Zecken schützen? Wann sollte man die Tetanus-Impfung auffrischen? Macht der Frühjahrsputz durch zuviel Sauberkeit krank? Sendetermin: Montag, 11. April 2005, 20.15 Uhr im Bayerischen Rundfunk (ro) Broschüre: Achten Sie aufs Etikett - Kennzeichnung von Lebensmitteln Der aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e.V. hat eine überarbeitete und erweiterte Broschüre zum Thema „Kennzeichnung von Lebensmitteln“ herausgegeben. Die gut 80 Seiten umfassende Broschüre gibt eine Einführung über den rechtlichen Hintergrund und informiert über grundlegende Kennzeichnungsbestimmungen bei verpackten und unverpackten Lebensmitteln - von der Herstellerangabe bis zum Zusatzstoff. Produktspezifische Vorschriften für Fette, Rindfleisch, Eier, Fisch, Öle, Babykost und diätetische Lebensmittel sowie Obst und Gemüse werden ebenso beleuchtet wie die Allergenkennzeichnung, Bio-Lebensmittel sowie die Themen Lebensmittel und Gentechnik. Freiwillige Herstellerangaben, Werbeaussagen und Qualitätssiegel werden unter die Lupe genommen. Aktuelle Verbraucherfragen und Antworten aus dem aid-Internetportal www.was-wir-essen.de ergänzen die Fachinformationen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.aid-medienshop.de. (cs) |
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Früherdbeeren sind häufig stark
mit Pestiziden belastet. Waschen Sie daher die Früchte vor dem Verzehr
gründlich, oder greifen Sie auf Erdbeeren aus ökologischem Anbau zurück. (js) |
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Dieser Newsletter wird 6x pro Jahr herausgegeben von: gesa-Gruppe · Gubener Straße 32 · 86156 Augsburg · Telefon: 08 21/7 90 15-0 · Fax: 08 21/7 90 15-399 · E-Mail: redaktion(at)gesa.de V.i.S.d.P.: Corinna Schade Empfehlen Wenn Ihnen dieser Newsletter gefallen hat, dann leiten Sie ihn doch bitte einfach weiter an Kollegen, Freunde und Bekannte! Sie können den Newsletter kostenlos auf unserer Homepage www.gesa.de bestellen. Vielen Dank! Hinweis Der nächste Newsletter erscheint Anfang Juni 2005. © gesa-Gruppe 2005. Alle Rechte vorbehalten. Für Inhalte von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Alle Angaben sind ohne Gewähr. |
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