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Newsletter I S S N 1 6 1 3 - 9 2 4 0 |
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| Ausgabe: 10 / 06.10.2005 |
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Allergenkennzeichnung ab November Pflicht Immer mehr Menschen leiden an Lebensmittelallergien. In Kürze müssen nun bestimmte Zutaten, die in Europa zu den häufigsten Lebensmittelallergenen gehören, gekennzeichnet werden. Dies gilt auch, wenn die allergenen Substanzen nur indirekt über andere Zutaten ins Lebensmittel gelangen und dort keine Wirkung mehr haben, oder wenn sie nur für den Herstellungsprozess von Bedeutung sind, nicht aber für das Lebensmittel selbst. Die Kennzeichnungspflicht umfasst eine umfangreiche Liste von allergenen Zutaten. Wenn der Name einer Zutat (z.B. "Pflanzliches Öl") nicht eindeutig erkennen lässt, ob sich dahinter allergene Bestandteile verbergen, muss noch einmal zusätzlich darauf hingewiesen werden (z.B. "Pflanzliches Öl (aus Soja)"). Die Kennzeichnungspflicht von allergenen Zutaten gilt verbindlich ab 25.11.2005 und betrifft zunächst nur Lebensmittel in Fertigpackungen. Geplant ist jedoch, künftig auch für lose Ware eine Allergenkennzeichnung vorzuschreiben. Ab wann diese zum Tragen kommt, ist derzeit aber noch offen. (js) Putzlappen als wahre Keimschleudern Was gecos - Kunden schon lange wissen, wurde unlängst durch eine Hygiene - Studie bestätigt, die von der Universität Hannover im Auftrag eines Putzmittelherstellers erstellt worden war: Wischmopp, Putzlappen, Spülschwamm und Co. sind wahre Keimschleudern, denn sie weisen in den untersuchten Privathaushalten mit Abstand die höchste Keimbelastung auf. Die regelmäßig durch gecos in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung durchgeführten mikrobiologischen Untersuchungen ergeben vergleichbare Ergebnisse. Auch wenn die Lappen optisch noch in Ordnung sind, bieten sie ideale Bedingungen für die millionenfache Vermehrung von Keimen, die dann in der gesamten Küche verteilt werden. Folgende Hygienetipps sollten im Privathaushalt beachtet werden:
(js) Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich Im Juli 2005 wurde die DIN-Norm 10523 "Lebensmittelhygiene - Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich" veröffentlicht. Die 17 Seiten umfassende Norm ist als Handlungsanleitung zu verstehen und gilt allgemein für alle Branchen der Lebensmittelindustrie. In ihr werden Umfang und Inhalt angemessener Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung aufgezeigt, wobei die Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen individuell auf den jeweiligen Betrieb, die Schädlingsart, die Produkte und Prozesse abgestimmt werden müssen. DIN-Normen stellen einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten dar und sind daher im Rahmen der Rechtsordnung (Stand der Technik, Sorgfaltspflicht) von Bedeutung. DIN 10523 ist über den Beuth-Verlag zu beziehen. Weiterer Linktipp: Deutsches Institut für Normung e.V. (cs) Lebensmittel- und Futtermittelgesetz in Kraft Wie bereits in der letzten Ausgabe unseres Newsletters angekündigt, wurde zwischenzeitlich das neue Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verkündet. Es ist bereits am 7. September 2005 in Kraft getreten. Eine Lesefassung des neuen LFGB finden Sie hier als PDF online. (js) Kongresstipp Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. veranstaltet vom 17. bis 18. November 2005 in Berlin den Kongress "Lebensmittel - Qualität - Sicherheit". Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Entwicklungen in der EU, die Umsetzung der EU-Verordnungen und Richtlinien zu Gentechnik, Allergenen und Rückverfolgbarkeit, erste Erfahrungen mit der Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 sowie der Ausblick auf den International Food Standard (IFS) 2006. Detaillierte Informationen finden Sie unter: http://www.ifs-congress.info Anmeldeschluss ist der 31. Oktober 2005. (cs) |
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Mehr Umweltschutz durch Optimierung von Abläufen Das Unternehmen gesa Hygiene + Instandhaltung praktiziert ein seit dem 04.07.1997 nach DIN EN ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagementsystem (UMS). Dabei war der Geschäftsleitung schon immer ein großes Anliegen, dass das UMS nicht nur auf dem Papier besteht, sondern aktiv durch alle Mitarbeiter gelebt und umgesetzt wird. Eine Programmumstellung im EDV-System entlastet nun durch Papiereinsparung die Umwelt und stellt gleichzeitig den Kunden weit mehr Informationen über die Leistungserbringung vor Ort zur Verfügung. Die Kunden erhalten zukünftig mit dem neuen Arbeitsschein (Lieferschein) wesentlich mehr Detailinformationen. Es ist vorgesehen, dem Auftraggeber vor Beginn der Leistungen den Arbeitsschein per E-Mail zu senden. Die Mitarbeiter führen bei der Leistungserbringung nur noch ein Exemplar eines Arbeitsscheines mit sich, der vom Kunden bei der Abnahme der Leistung unterzeichnet und anschließend an die Fakturierungsstelle weitergeleitet wird. Eine Papierausgabe erfolgt in Zukunft nicht mehr. Gesa Hygiene + Instandhaltung hofft auf die Unterstützung ihrer Kunden beim Umsetzen dieses Vorhabens. Weil jeder zur Schonung der Ressourcen unserer Wälder und Gewässer beitragen kann! (ro) Erneute Zusammenarbeit mit der DGE Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) veranstaltete auch in diesem Jahr wieder einen Lehrgang zum GV-geschulten Koch bzw. zur GV-geschulten Fachkraft. Gesa Hygiene + Instandhaltung unterstützt den Lehrgang seit zwei Jahren mit dem Thema "Planung von Großküchen unter hygienischen Aspekten". Die Ausbildung umfasst insgesamt sechs einwöchige Module. Ziel ist es, den Teilnehmern Wissen über Ernährungsgrundlagen, Verpflegungssysteme, Warenkunde, Mikrobiologie und Hygiene, Betriebswirtschaftslehre, Gesetze und Technik zu vermitteln. Sie sollen nach Abschluss des Lehrgangs in der Lage sein, in verantwortlichen Positionen nicht nur aus der Erfahrung ihrer langjährigen Berufspraxis zu profitieren, sondern auch auf ein fundiertes Fachwissen zurückzugreifen. Weitere Informationen zum Lehrgang "GV-geschulten Koch/Fachkraft" erhalten Sie unter www.dge.de. (ro) |
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Surftipp: Nahrungsmittelrecht Eine informative Homepage für alle, die sich in Sachen "Nahrungsmittelrecht" schlau machen wollen, betreibt die Münchner Anwaltskanzlei Graefe. Auf der Themenportalseite Nahrungsmittelrecht.de findet man neben lebensmittelrechtlichen Grundlagen und verschiedenen Produktregelungen auch Linksammlungen zu relevanten Rechtsvorschriften und wichtigen Institutionen. Aktuelle Fachbeiträge und News rund um das vielfältige Rechtsgebiet des Nahrungsmittelrechtes runden das informative Angebot ab. Eine komfortable Suchfunktion lässt die Homepage bislang leider vermissen. Die Navigation ist aber klar und übersichtlich. Tipp: Unter "Favoriten" speichern! (js) |
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Das Krautschmankerl! Weißkohl - Hackfleisch - Auflauf 1 Weißkohl (etwa 1 kg), 2 mittelgroße Zwiebeln, 4 EL Butter, 300 g gemischtes Hackfleisch. 1 TL Salz, 1 TL Edelsüßpaprika, Butter oder Öl zum Ausfetten, 1 EL Paniermehl, 1 TL Tomatenmark, ¼ l Fleischbrühe, 75 g Gouda, 2 Eier, ¼ l Milch. Den geputzten Kohlkopf vierteln, den Strunk herausschneiden und die Viertel in feine Streifen schneiden. Die feingehackten Zwiebeln in der heißen Butter leicht bräunen, das Fleisch zugeben und 5 Minuten mit anbraten. Anschließend die Weißkohlstreifen, Salz und Paprikapulver dazugeben und bei mittlerer Hitze 30 Minuten dünsten. In der Zwischenzeit eine feuerfeste Form einfetten und mit Paniermehl ausstreuen. Die Kohl-Fleisch-Mischung und die mit Tomatenmark verrührte Fleischbrühe darüber gießen. Bei mittlerer Hitze das Gericht 15 - 20 Minuten garen, bis die Flüssigkeit fast völlig verdunstet ist. Den Auflauf vom Herd nehmen, etwas abkühlen lassen und mit dem Käse bestreuen. Die Eier mit Milch verquirlen und über den Auflauf gießen. Zum Schluss das Gericht noch 45 Minuten im auf 175 °C vorgeheizten Backofen backen. Guten Appetit! (ro) |
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