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26.02.2010

Elektronisches Abfallnachweisverfahren wird Pflicht

Ab 01.04.2010 wird das Führen elektronischer Nachweisdokumente über die Entsorgung gefährlicher Abfälle zur Pflicht. Dies gilt für alle am Prozess der Entsorgung gefährlicher Abfälle Beteiligten - für Abfallerzeuger ebenso wie für Beförderer, Entsorger und Behörden. Auch das Register (früher Nachweisbuch) für gefährliche Abfälle muss künftig elektronisch geführt werden. Lediglich auf die elektronische Unterschrift kann übergangsweise noch bis zum 01.02.2011 verzichtet werden.


Generell ausgenommen von der Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung sind die Übernahmescheine bei Sammelentsorgungen und die Entsorgung von Kleinmengen.
Weitere Kurzinfos zum Thema finden Sie in einem vom Bundesumweltministerium (BMU) herausgegebenen Flyer. Detaillierte Informationen können Sie einem umfangreichen Leitfaden entnehmen. Beide Publikationen stehen kostenlos zum Download bereit und richten sich in erster Linie an kleinere und mittlere Unternehmen.


Quellen: Newsletter des Bundesumweltministeriums, Ausgabe 02/2010 bzw. BMU-Homepage 
(at/js)

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