23.06.2009
Wer darf Verdampfer von Kühlgeräten und –aggregaten reinigen?
Das WHG legt für einen Verstoß gegen diese Forderungen Strafen bis zu EUR 50.000,- fest. Staatlich anerkannte Überwachungsorganisationen überprüfen diesen ordnungsgemäßen Umgang der Fachbetriebe gemäß WHG und bestätigen diesen durch die Verleihung eines Gütezeichens.
Die Gesa Hygiene-Gruppe ist seit 21.09.1992 Mitglied der Überwachungsgemeinschaft Kälte- und Klimatechnik e.V. (ÜWG), wird regelmäßig überprüft und erfüllt die gesetzlichen Auflagen.