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23.06.2009

Wer darf Verdampfer von Kühlgeräten und –aggregaten reinigen?

Ausschließlich Fachbetriebe nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind dazu berechtigt. Die Kühlung durch Kühleinrichtungen und Verdampfer wird durch Kühlmittel (z. B. Kohlenwasserstoffe) erreicht. Selbst der indirekte Umgang mit diesen Stoffen wie z. B. das Reinigen der Übertragungsmedien (Verdampfer) darf nur durch Fachbetriebe erfolgen.

Das WHG legt für einen Verstoß gegen diese Forderungen Strafen bis zu EUR 50.000,- fest. Staatlich anerkannte Überwachungsorganisationen überprüfen diesen ordnungsgemäßen Umgang der Fachbetriebe gemäß WHG und bestätigen diesen durch die Verleihung eines Gütezeichens.

Die Gesa Hygiene-Gruppe ist seit 21.09.1992 Mitglied der Überwachungsgemeinschaft Kälte- und Klimatechnik e.V. (ÜWG), wird regelmäßig überprüft und erfüllt die gesetzlichen Auflagen.


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