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Deutliche
Zunahme lebensmittelbedingter Erkrankungen
Eine deutliche Zunahme lebensmittelbedingter Erkrankungen durch Bakterien der
Gattungen Campylobacter und Salmonella verzeichnet dieses Jahr das Robert-Koch-Institut.
Campylobacter ist seit einigen Jahren noch vor den Salmonellen der häufigste bakterielle
Erreger von Magen-Darm-Infektionen beim Menschen. Die meisten Erkrankungen
werden dabei durch Campylobacter jejuni verursacht, der neben Durchfall auch
Bauchkrämpfe, Fieber und Erbrechen hervorrufen kann.
Bis zur 43. Kalenderwoche 2007 wurden den Gesundheitsbehörden bereits 56.358
Fälle von Campylobacter-Infektionen übermittelt. Im vergleichbaren
Vorjahreszeitraum waren es "nur" 42.859 Fälle gewesen, was einem
Anstieg um mehr als 31 % entspricht. Bei den Salmonellosen ist der Anstieg
zwar weniger drastisch, fällt aber mit knapp 7 % immer noch signifikant aus.
In absoluten Zahlen wurden bis KW 43/2007 47.421 Erkrankungsfälle gemeldet
(Vorjahreszeitraum: 44.397). Kinder unter vier Jahren und junge Erwachsene
(15 - 39 Jahre) waren übrigens bislang besonders häufig betroffen.
Die Ursachen für die Zunahme der bakteriellen Lebensmittelinfektionen sind
weitgehend unklar. Diskutiert werden neben mangelhafter Küchenhygiene auch
das veränderte Freizeitverhalten, das sich aus den klimatischen Veränderungen
ergibt (z. B. häufigere Grillfeste). Neben Geflügel als Hauptreservoir können
übrigens auch Rind, Schwein sowie Schaf und Ziege bei der Übertragung auf den
Menschen eine Rolle spielen. Eine gute Küchenhygiene bleibt das A & O zur
Vermeidung der Übertragung der gefährlichen Erreger über Lebensmittel.
Wie Sie sich und Ihren Betrieb vor lebensmittelbedingten Erkrankungen
schützen können, erfahren Sie von den Experten der gecos:
E-Mail gecos(at)gesa.de.
(js)
Was bringt der
Energieausweis?
Wer zukünftig eine Wohnung, ein Haus oder eine Gewerbeimmobilie verkauft, neu
vermietet oder verpachtet, muss einem potenziellen Käufer oder Mieter einen
Energieausweis zugänglich machen. Dabei muss aber ein ernsthaftes Kauf- oder
Mietinteresse vorliegen. Mit dem Ausweis sind keine Nachrüstverpflichtungen
verbunden. Er dient lediglich als informatives Marketinginstrument.
Je nach Gebäudealter und Gebäudetyp gibt es unterschiedliche Fristen:
Wohngebäude, die bis einschließlich 1965 fertig gestellt wurden, benötigen
den Ausweis ab 1. Juli 2008, jüngere Wohngebäude erst ab 1. Januar 2009,
Nichtwohngebäude bzw. gewerblich genutzte Immobilien sogar erst ab 1. Juli
2009. Grundsätzlich besteht sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden
Wahlfreiheit zwischen einem Energieausweis auf Verbrauchs- oder Bedarfsbasis.
Lediglich bei kleineren Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, für die
vor dem 1. November 1977 der Bauantrag gestellt wurde und die seitdem
energetisch nicht verbessert wurden, muss in der Regel der Bedarfsausweis
erstellt werden. Alle Ausweise sind 10 Jahre gültig.
Bei dem kostengünstigeren Verbrauchsausweis werden die Energieverbräuche der
letzten 3 Jahre zugrunde gelegt. Daher ist das Ergebnis nutzerabhängig. Beim
aufwändigeren Bedarfsausweis wird dagegen auf der Grundlage von
Planunterlagen und einem Vor-Ort-Termin der standardisierte Energiebedarf des
Gebäudes ingenieurmäßig berechnet. Er liefert Informationen zu Schwachstellen
der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Die Kosten liegen je nach Ausweistyp
bzw. je nach Gebäudetyp und -größe zwischen unter 100 Euro bis zu mehreren
tausend Euro.
Ausstellungsberechtigt sind Architekten und Ingenieure mit einschlägigen
Studiengängen und Zusatzqualifikationen bzw. Bauvorlageberechtigte. Für
Wohngebäude sind zusätzlich bestimmte Handwerker, Techniker und
Energieberater berechtigt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.dena-energieausweis.de oder vom
Planungsbüro Strobel, Telefon 0821 / 452312 bzw. unter www.nicht-ohne-pass.de.
(hs)
Neue Vorschriften
für Prüfungen in OP-Räumen
Für raumlufttechnische Anlagen in Krankenhäusern und dort speziell für
OP-Räume sind im Sommer neue Richtlinien in Kraft getreten. Mit Gültigkeit
dieser Normen werden einige zusätzliche Messungen zur Überprüfung des
Hygienestatus der Operationsräume verlangt und die Turnusse bereits bisher
geforderter Messungen verändert.
Seit Inkrafttreten der VDI 2167, Blatt 1 "Technische Gebäudeausrüstung
von Krankenhäusern - Heizungs- und Lüftungstechnik" und dem Entwurf der
DIN 1946, Teil 4 "Raumlufttechnische Anlagen in Krankenhäusern"
muss z. B. vor Inbetriebnahme eines OPs eine Qualifizierung inklusive
Schutzgradbestimmung durchgeführt werden. Mindestens alle 24 Monate wird eine
Requalifizierung inklusive Dichtsitzprüfung und Leckprüfung der Filter
gefordert. Neu ist zudem die halbjährliche Überprüfung der Strömungsrichtung
und -geschwindigkeit. Auf die Gültigkeit der VDI 6022
"Hygiene-Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte"
als Stand der Technik wird explizit auch für raumlufttechnische Anlagen in
Krankenhäusern hingewiesen.
Bisher wurden lediglich Dichtsitzprüfungen der Filter bei Wechsel und Einbau
neuer Filter gefordert. Jährlich wurde eine Luftrichtungsprüfung und bei
Abnahme des OPs Partikelzählungen in der Zuluft durchgeführt.
Eine Zusammenfassung der Richtlinien haben wir hier für Sie
vorbereitet. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Fachmann Dieter
Petzolt (E-Mail: dieter.petzolt(at)gesa.de).
VDI 2167, Blatt 1 und DIN 1946, Teil 4 erhalten Sie beim Beuth-Verlag unter www.beuth.de.
(ro)
Die Luft ist raus:
Sauerstoffentzug zur Haltbarmachung
Wer hatte sie nicht schon im Einkaufswagen - eingeschweißte Brötchen aus dem
Supermarkt, die viele Tage nach dem Einkauf unkompliziert im Ofen zubereitet
werden können. Als haltbare Variante zur frischen Ware des Bäckers um die
Ecke erfreuen sich die Convenience-Produkte großer Beliebtheit.
Möglich macht die verlängerte Haltbarkeit ein Schutzgas, meist Kohlendioxid,
das in die Verpackung eingebracht wird, den Sauerstoffgehalt auf ein Minimum
reduziert und so das Schimmelpilzwachstum verhindern soll. In den
allermeisten Fällen wird das Mindesthaltbarkeitsdatum mühelos eingehalten,
und das Produkt hat bis zum letzten Tag die gewünschte Qualität. Ärgerlich
ist es allerdings, wenn die Brötchen schon früher verschimmelt sind, trotz
sogenannter Schutzatmosphäre.
Die Gründe für den Verderb können vielfältig sein und hängen meistens mit der
Herstellung bzw. dem anschließenden Umhüllen des Lebensmittels zusammen.
Haben die Brötchen schon vor dem Sauerstoffentzug eine erhöhte Keimbelastung,
wird das Schimmelwachstum begünstigt. Auch ein zu hoher Restsauerstoffanteil
in der Verpackung führt dazu, dass Schimmel, welcher Sauerstoff zum Leben
braucht, wachsen kann. Sogar eine falsch gewählte Verpackungsfolie kann dazu
führen, dass die Durchlässigkeit erhöht ist und somit das Schutzgas schneller
entweicht.
Sollten Sie also unerwünschtes Schimmelpilzwachstum auf den Brötchen
entdecken, so ist ein Verzehr aus gesundheitlichen Gründen unbedingt zu
vermeiden. Die Rückgabe des Produkts im Supermarkt dürfte aber problemlos
möglich sein.
Der Entzug von Sauerstoff spielt übrigens auch beim Vakuumieren eine zentrale
Rolle. Dadurch soll die Haltbarkeit verlängert werden. Für Mikroorganismen,
die Sauerstoff zum Leben brauchen, ist Vakuumieren das sichere Ende. Ein
vollkommener Schutz vor Lebensmittelverderb besteht aber trotzdem nicht, da es
Mikroorganismen gibt (z. B. Clostridien), für die das Fehlen von Sauerstoff
sogar eine notwendige Voraussetzung für das Überleben und Wachstum ist. Eine
ausreichende Kühlung und kurze Aufbewahrungszeiten sollten darum auch bei
vakuumierten Lebensmitteln unbedingt eingehalten werden.
(ak)
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