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Newsletter I S S N 1 6 1 3 - 9 2 4 0 |
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| Ausgabe: 02 / 03.06.2004 |
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Gravierende Änderungen im Lebensmittelrecht Zum 01.01.2005 bzw. zum 01.01.2006 werden EU-weit neue Vorschriften in Kraft treten, die grundlegende Änderungen im Lebensmittelrecht mit sich bringen. Auch im deutschen Lebensmittelrecht stehen gravierende Änderungen an. Unter anderem führen die neuen Regelungen zu einer deutlichen Ausweitung der "Sorgfaltspflicht" der Unternehmer. Ziel ist es, mehr Sicherheit vom Acker und Stall bis hin zum Teller des Verbrauchers zu schaffen. Kernstück des neuen Lebensmittelrechts ist die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit - kurz EU BasisVO genannt. Die BasisVO wird in weiten Teilen zum 01.01.2005 wirksam und greift mit wesentlichen Artikeln direkt in den Verkehr mit Lebensmitteln in allen EU-Mitgliedsstaaten ein. Ende April hat die EU weitere wichtige Verordnungen verabschiedet, darunter die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene sowie die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Diese Verordnungen werden unter anderem die bundesdeutsche Lebensmittelhygiene-Verordnung ablösen und zum 01.01.2006 in Kraft treten. EU-Verordnungen gelten unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Teilweise überlagert die BasisVO direkt die Bestimmungen des deutschen LMBG (Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz), teilweise müssen auf der Basis der Definitionen und grundlegenden Forderungen Anpassungen im nationalen Recht vollzogen werden. Das Bundesverbraucherministerium hat daher einen Entwurf für ein grundlegend neues "Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)" geschaffen, das am 19.05.2004 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Mit einer zügigen Beratung und Verabschiedung des LFGB bzw. einem Inkrafttreten zum 01.01.2005 wird gerechnet. Die wichtigsten EU-Verordnungen finden Sie hier: EU-BasisVO Weitere EU-Verordnungen Den Entwurf des neuen LFGB finden Sie hier: Entwurf LFGB Sie möchten mehr über dieses wichtige Thema erfahren? Einen Fachartikel über das neues Lebensmittelrecht können Sie bei gecos kostenlos per E-Mail anfordern: gecos(at)gesa.de (js) Fruchtfliegen - Indikatoren des Hygienestands Fruchtfliegen sind 2-3 mm lange, gelbbraune Fliegen mit roten Augen. Sie legen ihre Eier, bis zu 500 Stück pro Weibchen, bevorzugt an pflanzlichen Gärsubstraten ab. Die Tiere zeichnen sich durch eine hohe Populationsdichte und eine kurze Generationszeit aus. Das massenhafte Auftreten der Fruchtfliegen ist nicht nur lästig, denn sowohl Fliegen als auch Fliegenlarven übertragen Mikroorganismen, die zu unerwünschten Gär- und Zersetzungsprozessen des betroffenen Produktes führen. Treten Fruchtfliegen auf, ist dies meist ein Hinweis darauf, die hygienischen Verhältnisse zu verbessern. Folgende Maßnahmen lassen sich schnell und einfach umsetzen:
Noch Fragen? Richten Sie diese bitte einfach an gemex(at)gesa.de. Die Experten der gemex unterstützen Sie gerne. (cs) Erhöhte Legionellose-Gefahr im Sommer Immer wieder schrecken uns Meldungen über Todesfälle durch die Legionärskrankheit (Legionellose) auf. Verursacher sind stäbchenförmige Bakterien der Gattung Legionella. Es gibt zwei Formen von Krankheitsverläufen: Das Pontiac-Fieber ist eine Erkrankungsform mit leichterem Verlauf. Die grippeähnlichen Symptome heilen in der Regel nach einigen Tagen vollständig aus. Die Legionella-Pneumonie ist dagegen eine langwierige Erkrankung in Form einer schweren Lungenentzündung. Symptome sind u.a. hohes Fieber, Übelkeit, Störungen des zentralen Nervensystems und Muskelschmerzen. Die Todesrate liegt hier bei ca. 15 bis 20 %. In der Natur kommen Legionellen in Süßgewässern vor. In Trinkwassersystemen finden sie dank der optimalen Temperaturen ideale Wachstumsbedingungen. Übertragen werden sie durch Aerosole, die in die menschliche Lunge gelangen. Wir empfehlen folgende Präventionsmaßnahmen:
Noch Fragen? Die Spezialisten der gesa Hygiene und Instandhaltung informieren Sie gerne. Ihre Ansprechpartnerin ist Anja Rothmund, E-Mail: anja.rothmund(at)gesa.de. (ro) |
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10 Jahre gecos: Erfolg durch kompetente Beratung
Seit nunmehr 10 Jahren berät gecos erfolgreich vor allem Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung und der Lebensmittelwirtschaft in allen Fragen der Hygiene, der Lebensmittelsicherheit und des Umweltschutzes. Zahlreiche namhafte Unternehmen der deutschen Wirtschaft zählen zum langjährigen Kundenstamm. Ursprünglich "nur" Beratungsfirma speziell für den Umweltbereich, übernahm das 1994 gegründete Unternehmen bereits nach wenigen Monaten den Dienstleistungsbereich "Hygiene- und Qualitätsmanagement" und baute diesen kräftig aus. Er ist heute das Hauptstandbein der gecos. In weit mehr als 100 Betrieben wurden zwischenzeitlich Hygiene- und Qualitätsmanagement-Systeme implementiert, die nicht nur auf dem Papier gut aussehen, sondern echte Verbesserungen in der Praxis bringen. Die Vorteile für den Kunden liegen klar auf der Hand: Ein Mehr an Hygiene und Sicherheit! Die zahlreichen zufriedenen Kunden schätzen nicht nur das hohe Maß an Kompetenz und Qualität der Beratung, sondern insbesondere auch die Praxisnähe, mit denen die erfahrenen Fachleute der gecos vorgehen. Das Unternehmen beschäftigt heute insgesamt acht hochqualifizierte Mitarbeiter, die bundesweit sowie im deutschsprachigen Ausland tätig sind. Zum Kerngeschäft gehören neben dem Hygiene- und Qualitätsmanagement auch Schulungen und Trainings sowie die Beratung im Hinblick auf den Umweltschutz und die Arbeitssicherheit im Betrieb. Geschäftsführerin ist Frau Jutta Schedler, Diplom-Biologin. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.gesa.de oder per E-Mail gecos(at)gesa.de (js) gesa Frankfurt: Niederlassung wächst In den vergangenen Jahren haben sich in der Niederlassung Frankfurt/Rodgau einige Änderungen ergeben: Das technische Büro wuchs zu einer zentralen Anlaufstelle für die gesa-Kunden aus diesem Einzugsgebiet und verdoppelte seinen Mitarbeiterstamm. Somit werden eine noch bessere Erfüllung von Kundenwünschen und regionale Verfügbarkeit gewährleistet. Ihre Ansprechpartner in der Niederlassung:
Telefon 06 10 6/6 20 50 · Telefax 06 10 6/6 20 502 · E-Mail: gesa-frankfurt(at)gesa.de (bk) Mit gemex auf dem sicheren Weg Vor 20 Monaten hat sich die gemex Hygiene und Vorratsschutz GmbH zum ersten "TÜV-geprüften Schädlingsbekämpfungsbetrieb" in Deutschland zertifizieren lassen und somit erneut Fachkompetenz und Qualitätsbewusstsein belegt. Das TUVdotCOM-Siegel des TÜV Rheinland Berlin Brandenburg steht weltweit für Sicherheit und Qualität bei Produkten, Dienstleistungen und technischen Systemen. Die Prüfung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im Vordergrund der TÜV-Prüfung stehen die sachgerechte Ausführung von Bekämpfungsmaßnahmen, die Einhaltung der gesetzlichen Forderungen sowie der Arbeits- und Anwenderschutz. Die ID-Nummer der gemex Hygiene und Vorratsschutz GmbH lautet 2811250561. Das Zertifikat ist insgesamt drei Jahre gültig. Das erste Überwachungsverfahren, welches nach einem Jahr fällig ist, hat gemex bereits erfolgreich bestanden. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.tuv.com (cs) |
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TV-Tipp: Aromastoffe Das Geheimnis des Geschmacks der Fertigprodukte liegt meist in künstlichen Aromastoffen. Sie sorgen dafür, dass alles stets frisch schmeckt und die Verbraucher ihr "Geschmackserlebnis" erfahren. Mittlerweile gibt es über 5.000 Aromastoffe. Die Dokumentation "Die Suche nach dem guten Geschmack" zeigt, wie diese Substanzen zunehmend unsere Lebensmittel bestimmen. Sendetermin: Mittwoch, 16.06.2004, 20.15 - 21.00 Uhr auf Phoenix (js) Surf-Tipp: Die Macht der Sinne Unsere Sinne beeinflussen uns täglich in hohem Maße. Wussten Sie zum Beispiel, dass unser Geruchssinn 10.000 mal empfindlicher ist als unser Geschmackssinn? Manche Orte verursachen uns deshalb unbewusst Unbehagen, während wir uns an anderen spontan wohl fühlen. Auf einer hochinteressanten Seite der BBC-Exklusiv erfahren Sie mehr über die Macht der Sinne: Machen Sie den Sinnestest oder lesen Sie gut aufbereitete wissenschaftliche Informationen: www.bbcexklusiv.de (js) |
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Achten Sie auf Ihre Gesundheit, denn:
"Es gibt 1000 Krankheiten, aber nur eine Gesundheit" (Arthur Schopenhauer) |
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Ihre Meinung ist uns sehr wichtig! Um auch weiterhin unseren hohen Qualitätsanspruch verbessern zu können, bitten wir um Ihre Meinung über unseren Newsletter. Auf Ihre Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge freuen wir uns sehr. Auch Linktipps und sonstige Informationen sind uns sehr willkommen. Herzlichen Dank! Ihr Redaktionsteam redaktion(at)gesa.de |
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Dieser Newsletter wird 6x pro Jahr herausgegeben von: gesa-Gruppe · Gubener Straße 32 · 86156 Augsburg · Telefon: 08 21/7 90 15-0 · Fax: 08 21/7 90 15-399 · E-Mail: redaktion(at)gesa.de V.i.S.d.P.: Jutta Schedler Empfehlen Wenn Ihnen dieser Newsletter gefallen hat, dann leiten Sie ihn doch bitte einfach weiter an Kollegen, Freunde und Bekannte! Sie können den Newsletter kostenlos auf unserer Homepage www.gesa.de bestellen. Vielen Dank! Hinweis Der nächste Newsletter erscheint Anfang August 2004. © gesa-Gruppe 2004. Alle Rechte vorbehalten. Für Inhalte von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Alle Angaben sind ohne Gewähr. |
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