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Ausgabe 31 / 07.05.2009 | ISSN 1613 - 9240
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Inhaltsverzeichnis
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BRANCHEN-NEWS
AUS DER gesa HYGIENE-GRUPPE
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DIENSTLEISTUNGEN UND PRODUKTE
MEDIEN-TIPP

LESER-ECHO
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BRANCHEN-NEWS
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Höchste Zeit für Großküchen: EU-Zulassung beantragen!
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Fleischverarbeitende
Betriebe benötigten schon bisher vor allem ab einer bestimmten Größe eine
lebensmittelrechtliche Zulassung. Die Zulassungspflicht für Lebensmittelunternehmen
wurde jedoch durch das EU-Hygiene-Paket und die überarbeiteten nationalen
Hygienevorschriften (gesaaktuell berichtete mehrfach) deutlich verschärft und betrifft nun auch
handwerkliche bzw. kleinere Betriebe. Und es geht beileibe nicht nur um die
Fleischwirtschaft, sondern um alle Betriebe, die mit Lebensmitteln tierischer
Herkunft umgehen. Unter bestimmten Umständen sind sogar Betriebe des Einzelhandels
zulassungspflichtig. Darunter fallen auch Großküchen und Caterer. Die Zulassung
muss aktiv beantragt und bis zum 31.12.2009 durch die zuständige Behörde erteilt
sein.
Großküchen
und Caterer sind definitionsgemäß Betriebe des Einzelhandels. Sie unterliegen
dann der Zulassungspflicht, wenn sie Lebensmittel tierischer Herkunft an andere
Betriebe abgeben. Eine Zentralküche zum Beispiel, die Lebensmittel an eine oder
mehrere Relaisküchen ausliefert, ist künftig zulassungspflichtig. Ausnahmen von
der Zulassungspflicht gibt es wiederum dann, wenn es sich bei der Abgabe der
Erzeugnisse nur um eine nebensächliche Tätigkeit von beschränktem Umfang handelt,
d. h. weniger als ein Drittel der Produktionsmenge an andere Betriebe abgegeben
wird und sich das Ganze nur auf lokaler Ebene abspielt, d. h. in einem Umkreis
von maximal 100 Kilometern.
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Falls
Ihr Betrieb also andere Betriebe (auch Relaisküchen am selben Standort) mit
Lebensmitteln tierischen Ursprungs beliefert, sollten Sie schnellstens prüfen,
ob diese Tätigkeit mehr als nebensächlich ist und Sie daher eine EU-Zulassung
für Ihre Küche benötigen. Klarheit kann im Zweifelsfall ein Anruf bei Ihrer
zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde bringen. Der Antrag auf Zulassung
ist schriftlich zu stellen. Dabei sind verschiedene Dokumente vorzulegen, unter
anderem ein Betriebsspiegel, verschiedene Pläne (Grundrisse, Materialfluss,
Maschinenaufstellung, etc.) und der Nachweis der Zuverlässigkeit. Außerdem muss
der Betrieb die hygienischen Anforderungen erfüllen und ein HACCP- bzw.
Hygienemanagement-System vorlegen können. Kein Pappenstiel also, was da auf
manche Betriebe zukommt, denn neben dem „Papierkram“ sind ggf. auch bauliche
Maßnahmen erforderlich. | | | |
Sie
sind sich nicht sicher, ob Ihr Betrieb eine EU-Zulassung benötigt? Sie wissen
nicht, ob und wie Sie die Anforderungen erfüllen können? Dann ist es allerhöchste
Zeit zu handeln, denn viel Zeit bleibt nicht mehr bis zum Jahresende! Die
Experten der gecos Hygiene
+ Consulting beraten Sie gerne und unterstützen Sie auf Ihrem Weg
zur erfolgreichen EU-Zulassung. Ihre Ansprechpartnerin: Jutta
Schedler, Diplom-Biologin, Telefon 0821 455411-0 oder E-Mail
juttta.schedler(at)gesa.de.
(js)
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Geschützte Vogelart als Schädling
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Der Spatz, wie der
Haussperling auch landläufig genannt wird, begleitet den Menschen als
Kulturfolger seit über 10.000 Jahren. Fast unbemerkt ist der Haussperling in
den letzten Jahren vielerorts verschwunden und zählt in Europa zu den streng geschützten
Vogelarten. Dennoch macht sich dieser kleine Kerl durch die Übertragung von
Krankheitskeimen und Viren in hygienisch sensiblen und Lebensmittel-Bereichen
keine Freunde.
Er lebt mit einer auffälligen
Bindung an menschliche Lebensräume und zeigt sich dabei außerordentlich lern-
und anpassungsfähig. Unglaublich aber wahr: langjährige, stabile Populationen
leben und überwintern in Fabrikanlagen, Getreidesilos, Flughäfen,
Kohlebergwerken, U-Bahnstationen, Großküchen, Lebensmittellagern und
Großhandelsmärkte. Die Tiere gelangen über ungeschützte Lücken ins Gebäude oder
öffnen sich mit gezieltem Flattern vor Sensoren automatische Türen. Dort ernährt
sich der Spatz von vegetarischen Lebensmitteln, Küchenabfällen und Tierfutter.
Aus den versteckten
Nistplätzen in Hohlräumen von abgehängten Decken, Isolierungen und
Hausinstallationen verkotet der Haussperling Lebensmittel und überträgt dabei
Krankheitskeime wie Salmonellen, Colibakterien, Blutparasiten, Schimmel- und
Hefepilze sowie zahlreiche Viren. Darüber hinaus überfallen hunderte
Vogelmilben aus einem Spatzennest darunter liegende Bereiche.
Aufgrund des strengen
Artenschutzes ist jede Art von Abwehr, Fang und Bekämpfung bei den zuständigen
Behörden genehmigungspflichtig. In der Praxis entkommt der scheue Spatz oft
erfolgreich den Jagdmethoden. Der beste Schutz vor Haussperlingen in sensiblen
Bereichen und Lebensmittelbereichen sind vorbeugende Maßnahmen, wie Nistplätze
in Nischen und Spalten zu verschließen, Gebäude abzudichten und zu sanieren und
Nahrungsangebote zu verringern.
Die Spezialisten der gemex beraten Sie gerne. Ihr Ansprechpartner: Karl Heinz Baudach, Tel. 0821 79015-200, E-Mail
karl-heinz.baudach(at)gesa.de
(bm)
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Alles Brandsicher?
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Inspektion
und Reinigung von Lüftungsanlagen in gewerblichen Küchen sind als Stand der
Technik durch die zuständige Berufsgenossenschaft und in VDI-Richtlinien
geregelt. Seit 2006 gelten neue Turni für diesen Bereich. Die Erfahrungen aus
der Praxis zeigen jedoch, dass diese veränderten Forderungen häufig noch nicht
umgesetzt wurden. Frei nach dem Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter!"
bauen Verantwortliche darauf, dass
nichts passiert.
Das
Berufsgenossenschaftliche Regelwerk BGR 111 "Arbeiten in Küchen" und die
VDI-Richtlinie 2052 "Raumlufttechnische Anlagen für Küchen" legen folgende Intervalle
fest:
- Tägliche Prüfung des Verschmutzungsgrades
der Lüftungshauben und ihrer Komponenten.
- Monatliche Prüfung des
Verschmutzungsgrades der Lüftungsdecken (insbesondere des
Deckendruckraumes) und ihrer Komponenten.
- Bei Erfordernis muss eine Reinigung der
Lüftungshauben bzw. der Lüftungsdecke erfolgen.
- Einrichtungen der Abluftanlage (z. B.
Abluftleitungen, Ventilatoren, Aggregatkammern) sind mindestens
halbjährlich zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen.
- Inspektionen und
Reinigungen sind zu dokumentieren.
Viele
Versicherungen prüfen im Ernstfall vor Erstattungszahlungen, ob der aktuelle
Stand der Technik eingehalten wurden - ganz gleich, ob es sich um Sachschäden
oder bei den Berufsgenossenschaften um Personenschäden handelt.
Ist
bei Ihnen alles brandsicher? Durch unsere Brandlastinspektion erhalten Sie Sicherheit
über Ihren Status. Kontaktieren Sie uns: anja.rothmund(at)gesa.de.
(ro)
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Blinde Passagiere bei der Warenanlieferung
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Die heimliche Invasion durch
Schädlinge mit Warensendungen findet im Verborgenen statt. Mit dramatischen
Folgen, wenn ungebetene Gäste mitgeliefert werden. Denn ein Befall bedeutet in
jedem Fall den vorzeitigen Verderb der Produkte und deren Entsorgung. Oft sind
dann auch noch die befallenen Räume aufwändig zu sanieren. Eine gute
Wareneingangskontrolle verhindert dagegen Schäden und Mehrkosten.
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Durch die regelmäßige
Kontrolle des Laderaumes der Liefer-LKW, der Umverpackungen, Holzpaletten und
Mehrweggebinde lassen sich Spuren von Schädlingen auch durch geschulte Laien
feststellen. Verschmutzungen durch Kot, Insektenfragmente, Nagespuren von
Mäusen und Ratten, Gespinste von vorratsschädlichen Motten sind nur einige
Beispiele. Wellkarton dient Insekten und deren Eiern als Transportmittel. Die
Tiere dringen selbst in abgepackte Einheiten vor und werden als blinde
Passagiere angeliefert. Dagegen hilft das Auspacken und Entsorgen der Verpackung
vor dem Einlagern. Die ersten Anzeichen sind oft Teile von Insekten oder Gespinste
an oder in den Verpackungen. Mitarbeiter sollten deshalb die ankommenden Waren
genau unter die Lupe nehmen (Nähte von Säcken, Stöße von Kartonagen usw.) und trainiert sein, Befallsspuren zu erkennen.
Bei Schädlingsbefall sofort
und konsequent reagieren: Ware zurückweisen und den Lieferanten auditieren.
Verfügt der über ein gutes System zur Schädlingsfreihaltung? | | | |
Darüber hinaus sind beim
Wareneingang natürlich weitere qualitätsrelevante, hygienische und gesetzliche
Aspekte, wie zum Beispiel die Anlieferungstemperaturen, zu prüfen und zu
dokumentieren.
Möchten Sie mehr zur
Schädlingsfreihaltung erfahren oder Ihre Mitarbeiter schulen? Die Spezialisten
der gemex beraten Sie gerne. Ihr Ansprechpartner: Karl Heinz Baudach, Tel. 0821 79015-200, E-Mail
karl-heinz.baudach(at)gesa.de.
(bm)
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AUS DER gesa HYGIENE-GRUPPE
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Sicherheit ist Trumpf
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Sicheres
Arbeiten ist bei der gesa
Hygiene-Gruppe schon immer selbstverständlich. Das Thema "Arbeitssicherheit"
betreut und überwacht mittlerweile bei allen Gruppen-Unternehmen Herr Marko
Förster, der als Fachkraft für Arbeitssicherheit über eine fast 20-jährige Erfahrung auf diesem Gebiet
verfügt. Außerdem entwickelt der Diplom-Ingenieur im Auftrag der gecos Hygiene + Consulting spezielle Konzepte für Großküchen und führt in diesen
auch Arbeitssicherheits- sowie Hygiene-Audits und Schulungen durch.
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Die
Zusammenarbeit mit dem 43-Jährigen begann vor rund zehn Jahren, als gecos einen freien Mitarbeiter suchte,
der in der Gemeinschaftsverpflegung das Thema Arbeitssicherheit praxisnah
abdecken kann. Meist kennen nämlich die in einem Großunternehmen vorhandenen
Arbeitssicherheitsleute die spezifischen Anforderungen in Küchen nicht. Seitdem
bietet gecos den
Dienstleistungsbereich "Arbeitssicherheit in Großküchen" an und betreut aktuell
mehr als 10 Betriebe. Die praktische Abwicklung erfolgt in enger Kooperation
mit Marko Förster, der als gelernter Koch auch über das nötige Praxiswissen in
der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung verfügt. Im Laufe der Jahre hat er
darüber hinaus viele Zusatzqualifikationen erworben, unter anderem die
Qualifikationen zum Gefahrgutbeauftragten, zum Hygienebeauftragten und zum
Sachkundigen für Leitern und Tritte. Der Kunde ist hier also mit Sicherheit in
hochqualifizierten Händen!
Möchten
Sie mehr zum Thema Arbeitssicherheit wissen? Dann steht Ihnen Marko Förster gerne
zur Verfügung: Telefon 0177 3130044 oder E-Mail Foerster_Marko(at)t-online.de. | | | |
(js)
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Kundenbefragung bestätigt Werterhalt des Sanitärhygieneservices
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Die technische Tiefenhygiene für Sanitäranlagen
schafft eine Basishygiene in sanitären Anlagen, dient gleichzeitig aber auch
der Werterhaltung dieser hygienisch sensiblen Bereiche. Diese firmeneigene
Einschätzung der gesec-Dienstleistung wurde in der Vergangenheit in
Kundengesprächen bestätigt. Eine Kundenbefragung untermauert diese Tatsache
jetzt - schwarz auf weiß!
Die Befragung wurde unter den Kunden durchgeführt,
die seit mehr als zwei Jahren regelmäßig eine technische
Tiefenhygienebehandlung in ihren Sanitäranlagen durchführen lassen. Ihre
Bewertung fiel wie folgt aus:
- 72
Prozent der Befragten sind der Meinung, dass eine regelmäßige Durchführung
technischer Tiefenhygiene in Sanitäranlagen notwendige Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen hinauszögert.
- 71
Prozent bestätigten, dass Verschleißerscheinungen und Funktionsstörungen
deutlich abgenommen haben.
- 74
Prozent sind überzeugt, dass die Werterhaltung der Sanitärräume in Funktion und
Basishygiene erhöht wird.
Weitere häufig genannte Antworten waren: "Der
Sanitärhygieneservice wird von unserem Qualitätsmanagementsystem gefordert und
wird bei stattfindenden Audits überprüft.", "Er beugt Verschleißerscheinungen
vor.", "Probleme auf Toilettenanlagen konnten wir durch eine Erhöhung des
Turnus komplett beseitigen!".
Die teilnehmenden Gesprächspartner waren durchweg
von der Leistung und dem Angebot der gesec überzeugt. Möchten auch Sie
sich von unseren Leistungen überzeugen lassen? Wir sind gerne für Sie da!
Kontaktieren Sie uns: info(at)gesec.de.
(ro)
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DIENSTLEISTUNGEN UND PRODUKTE
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Kühlung mit Köpfchen
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Ein
Hygienemanagement-System ist heute für jeden lebensmittelverarbeitenden Betrieb
ein absolutes Muss. Die meisten Lebensmittelunternehmen haben eine mehr oder
weniger sinnvolle Hygienedokumentation erstellt, die in den Betrieben mehr oder
weniger gut gelebt wird. Den guten wie den schlechten
Hygienemanagement-Systemen fehlt aber häufig ein gutes Kühllagerkonzept, das
die hygienisch einwandfreie Lagerhaltung und die erforderlichen Temperaturen
sicher stellt. Nicht nur im Hinblick auf die mögliche EU-Zulassung eines Betriebes
ein klares Manko!
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Aus
Gründen der Lebensmittelhygiene ist es wichtig, bestimmte Lebensmittel getrennt
voneinander zu lagern, "rein" und "unrein" zu trennen und eine gegenseitige
nachteilige Beeinflussung der gelagerten Produkte und Rohstoffe auszuschließen.
Das ist nicht immer einfach, weil die Gegebenheiten vor Ort oft nicht optimal
sind. Nicht jeder Betrieb verfügt zum Beispiel über eine ausreichende Anzahl
von Kühlräumen, um alle Lebensmittel sauber getrennt zu lagern. Oft sind nur
wenige Kühlräume und einige Kühlgeräte vorhanden, Erweiterungen aus baulichen
Gründen schwierig oder teuer. Hier gilt es zunächst, die vorhandenen
Kapazitäten optimal zu nutzen und klar festzulegen, was wo unter welchen
Bedingungen gelagert werden darf. Dazu bedarf es ausreichender Fachkenntnisse
zum Beispiel auf dem Gebiet der Lebensmittelmikrobiologie. Aus dem Lagergut
ergibt sich letztlich auch die einzuhaltende Soll-Temperatur für jede
Kühleinrichtung. | | | |
gecos Hygiene + Consulting erstellt seit vielen
Jahren sinnvolle und von den Behörden anerkannte Kühllagerkonzepte für
Großküchen und andere lebensmittelverarbeitende Betriebe. Selbstverständlich
werden auch bestehende Konzepte überprüft und bei Bedarf optimiert. Möchten Sie
mehr zu diesem Thema wissen? Dann steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Jutta Schedler gerne zur Verfügung: Telefon 0821
455411-0 oder E-Mail jutta.schedler(at)gesa.de.
(js)
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Raumlufttechnik Spezial: Reinigung von Wärmeübertragern
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Raumlufttechnische (RLT)
Anlagen sind komplexe Systeme. Meterlange Rohrleitungen, die über mehrere
Stockwerke und komplette Etagen verlaufen, unterschiedlichste Rohrquerschnitte,
Bauteile wie Kühl- und Befeuchtereinrichtungen, Wärmeübertrager usw. stellen an
die hygienische Wartung teilweise große Herausforderungen dar. Eine
unsachgemäße Reinigung von Wärmeübertragern etwa kann bis zur Zerstörung des
Bauteils führen.
Es gibt drei verschiedene
Wärmeübertrager: Spiralrippenrohr Wärmeübertrager, Rotations-Wärmeübertrager
(Wärmerad) und Plattenwärmeübertrager. Bei allen drei Bauweisen muss
allergrößte Sorgfalt bei der Reinigung walten. Mit spezieller Reinigungschemie
und einem sanften Wasserstrahl, evtl. mit geringer Druckluft werden die
Oberflächen meist manuell gereinigt. Denn wenn das empfindliche Material z. B.
beim Spiralrippenrohr Wärmeübertrager deformiert und verbogen wird, brechen Lamellen,
Rippen etc. ab. Beim Plattenwärmeübertrager hingegen muss peinlichst darauf
geachtet werden, dass die Zwischenräume des Plattenpakets nicht mit Staub und
Schmutz der Prozessabluft verstopft werden, da ansonsten das gesamte
Bauteil beschädigt wird. Hier empfehlen
wir regelmäßige Inspektionen und eine sofortige Reinigung, sobald Schmutzbeläge
erkennbar sind.
Geeignete vorgeschaltete
Filter, die die Wärmeübertrager gegen Verschmutzung schützen, und - je nach
Verschmutzungsgrad der Abluft - eine jährliche Reinigung tragen zum idealen
Wirkungsgrad, zur Senkung der Energiekosten und zur Reduzierung der
Keimbelastung der Zuluft bei. Filter und regelmäßige Reinigungsmaßnahmen dienen
so der Werterhaltung und Lufthygiene.
Die Experten der gesec
unterstützen und beraten Sie gerne bei der hygienischen Wartung und Reinigung
Ihrer RLT-Anlagen: info(at)gesec.de.
(ro)
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MEDIEN-TIPP
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Lebensmittelrecht für die Gemeinschaftsverpflegung
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 | Alle
Verantwortlichen in der Gastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung sind gesetzlich
verpflichtet, die Grundlagen des Lebensmittelrechts zu kennen und umzusetzen.
Das aid Special "Wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechts für Gastronomie
und Gemeinschaftsverpflegung" erläutert kompakt und verständlich alle wichtigen
Vorgaben, wie z. B. die hygienischen Anforderungen an tierische Lebensmittel,
die in Großküche und Gastronomie hergestellt oder verarbeitet werden. Weitere
Schwerpunkte sind die Kennzeichnungsvorschriften, das Infektionsschutzgesetz
und die aktuellen Regelungen zur Hygiene. Auch der Umgang mit Rückstellproben
und die richtige Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel werden
erläutert.
Bestellen Sie direkt beim aid.
Heft Nr. 3747
5., überarbeitete Auflage
2008, Heft, DIN A4, Preis: 4,50 Euro
ISBN/EAN 978-3-8308-0762-9 | | | |
Noch
Fragen? Dann stehen Ihnen die Fachleute der gecos Hygiene + Consulting mit Rat und Tat zur Seite: Frau Jutta Schedler, Telefon 0821 455411-0 oder E-Mail jutta.schedler(at)gesa.de.
(bm)
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Der Haushalt als Lebensraum für Vorratsschädlinge
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 | Seit die Menschen damit
begonnen haben, Lebensmittelvorräte anzulegen, müssen sie sich immer wieder mit
Schädlingen in der bevorrateten Nahrung auseinandersetzen. Denn groß ist der
Schreck, wenn man in Nüssen, im Mehl oder auf Trockenobst kleine Maden, Käfer,
Motten oder Fliegen entdeckt. Müssen nun die gesamten Lagerbestände in den
Müll? Wer Vorratsschädlinge kennt, kann gezielt Lebensmittel aussortieren. Das
aid Heft "Vorratsschädlinge" enthält Abbildungen und Beschreibungen der am
häufigsten vorkommenden Vorratsschädlinge. Es nennt Möglichkeiten zur
Vorbeugung und Bekämpfung eines Schädlingsbefalls.
Bestellen Sie direkt beim aid.
Heft Nr. 1075
7., veränderte Neuauflage
2008, Heft, 14 x 21 cm, Preis: 1,50 Euro
Autorin: Krause, Andrea,
ISBN/EAN 978-3-8308-0732-2
| | | | Oder sprechen Sie direkt mit den Fachleuten der gemex. Ihr Ansprechpartner: Karl
Heinz Baudach, Tel. 0821 79015-200, E-Mail karl-heinz.baudach(at)gesa.de.
(bm)
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Gesandra meint ...
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… Wer etwas will sucht Wege.
Wer etwas nicht will sucht Gründe.
Verfasser unbekannt
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LESER-ECHO
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Ihre Meinung ist gefragt!
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Wünsche und Verbesserungsvorschläge freuen wir uns sehr. Auch Linktipps
und sonstige Informationen sind uns jederzeit willkommen. Herzlichen
Dank!
Ihr Redaktionsteam
redaktion(at)gesa.de
(ro)
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