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Ausgabe 30 / 06.02.2009 | ISSN 1613 - 9240
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Inhaltsverzeichnis
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BRANCHEN-NEWS
AUS DER gesa HYGIENE-GRUPPE
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DIENSTLEISTUNGEN UND PRODUKTE
MEDIEN-TIPP

LESER-ECHO
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BRANCHEN-NEWS
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DIN 1946-4: Klarheit durch den Weißdruck?
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 | Im Dezember 2008 ist die DIN 1946 Teil 4 "Raumlufttechnik - Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des
Gesundheitswesens" erschienen. Diese Norm ersetzt den Weißdruck von 1999 und
gilt für die Planung,
den Bau und die Abnahme von raumlufttechnischen (RLT) Anlagen in Gebäuden und
Räumen des Gesundheitswesens. Welche Neuregelungen und Anforderungen ergeben
sich mit der Neuerscheinung für diese RLT-Anlagen? | | | |
Die in Fachkreisen lang ersehnte Norm ist jetzt zwar
erschienen, sie enthält jedoch keine klaren Regelungen für bestehende OP-Räume.
Denn sie gilt nur für den Betrieb von RLT-Anlagen, die gemäß der DIN 1946-4 geplant, gebaut und abgenommen
wurden. Für diese OP-Anlagen ist der Mindestumfang an hygienischen
Abnahmeprüfungen ausführlich festgelegt (Tabelle 3). Ebenfalls empfohlen wird für OP-Räume
der Raumklasse Ia die Durchführung einer Risikoanalyse unter Berücksichtigung
der Art der durchzuführenden Operationen. Paradoxerweise empfiehlt die DIN
1946-4 für bestehende OP-Anlagen, die gemäß der Norm beschriebenen Anforderungen
bzw. Schutzwirkungen noch nicht geprüft worden sind, die Prüf- und Bewertungsvorschriften
trotzdem anzuwenden.
gesec Hygiene + Instandhaltung empfiehlt, die periodisch durchzuführenden hygienischen Prüfungen an
bestehenden OP-Anlagen gemeinsam mit einem Hygieniker sowie dem zuständigen
Gesundheitsamt abzustimmen.
(dp/ro)
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Mogelpackung Verbraucherinformationsgesetz?
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Als
Mogelpackung hat die kritische Verbraucherorganisation foodwatch e.V. das neue Verbraucherinformationsgesetz
(VIG) entlarvt. Der gemeinnützige Verbraucherschutzverein hat das Gesetz nach
eigenen Angaben einem Praxistest unterzogen und 29 Anfragen an die zuständigen
Behörden gestellt - mit ernüchterndem Ergebnis: Knapp 80 Prozent der Fragen
seien unbeantwortet geblieben, Fristen seien nicht eingehalten, Antworten hinausgezögert
und hohe Gebühren festgesetzt worden.
Am 1. Mai 2008 ist das neue
Verbraucherinformationsgesetz in Kraft getreten (gesaaktuell berichtete in Newsletter Nr. 27).
Als
einen "Durchbruch hin zu mehr Information und Markttransparenz"
bezeichnete der damalige Verbraucherschutzminister Horst Seehofer das
neue Gesetz, ein "Meilenstein in der Verbraucherpolitik" gar, der den
Verbrauchern die Möglichkeit geben sollte, sich schnell, unbürokratisch
und
kostengünstig bei den zuständigen Behörden zu informieren. Doch die
Praxis
sieht nach den Erfahrungen von foodwatch e.V. ganz anders aus: Die
angeforderten Auskünfte seien gar nicht oder viel zu spät erteilt worden.
Besonders erschreckend auch die hohen Gebühren: foodwatch berichtet von
teilweise über 1.000 Euro für Auskünfte und bis zu 500 Euro für
Ablehnungsbescheide, also für die Nichterteilung von Auskünften. Sogar
Vorauskasse sei von einigen Behörden verlangt worden. Dabei heißt es in der
bunten Infobroschüre des Bundesverbraucherministeriums zum VIG ausdrücklich, dass sich "die Masse aller Gebühren für einfachere Auskünfte
voraussichtlich im Bereich zwischen 5 und 25 Euro bewegen" und "nur bei einem
deutlich höheren Verwaltungsaufwand (z.B. Zusammenstellung umfangreicher
Unterlagen durch die Behörde) (…) ausnahmsweise die nächsten Gebührenstufen (30
bis 250 Euro)" greifen sollen. "Eine Gebührenverordnung mit angemessenen
Gebührensätzen sorgt dafür, dass sich jeder Verbraucherinformation leisten
kann.", so das Bundesverbraucherministerium. Alles nur Makulatur?
Es scheint jedenfalls, als
wiehere bei der Umsetzung des VIG kräftig der Amtsschimmel. Das wirft kein
gutes Licht auf Politik und Behörden. Dabei hatte der Minister noch vor
Jahresfrist getönt: "Transparenz ist immer noch eines der besten Mittel, die
Verbraucher auf Augenhöhe mit der Wirtschaft zu bringen und diejenigen, die
Verbraucher aus eigennützigen Zwecken schädigen wollen, wirksam abzuschrecken."
Wahre Worte. Nun müssten sie nur noch wirksam in die Praxis umgesetzt werden.
Weitere Informationen:
foodwatch
Homepage
foodwatch
Report über den Praxistest zum VIG
(js)
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Keine Kunstnägel für Küchen- und Pflegepersonal
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 | Häufig werden die Experten
der gecos Hygiene +
Consulting
bei Hygiene-Schulungen gefragt, ob das Tragen von künstlich verstärkten Nägeln,
Kunstnägeln und dergleichen aus hygienischer Sicht akzeptabel sei. Eine Frage,
die wir zum Unmut vieler Damen regelmäßig mit "nein" beantworten. Bestätigt
wird dies nun durch Prof. Dr. med. vet. Dieter Bödecker, der kürzlich einen
Vortrag im Rahmen des 8. Hygieneforums der Fachzeitschrift "Rationelle Hauswirtschaft"
hielt. Sein Fazit: Nach dem gegenwärtigen Wissens- und Sachstand sei das Tragen
von künstlichen Nägeln, Nagelverstärkungen oder Nagelschmuck für Küchenpersonal
und Pflegekräfte nicht zu verantworten. | | | |
Vor allem bei jungen Frauen
ist die dekorative Nagelkosmetik beliebt. Bei einer Nagelmodellage werden die
Nägel mit Hilfe von Gel, Fiberglas und Seide oder Acryl künstlich verlängert
und verstärkt, bei Nagelschmuck zusätzlich Verzierungen aufgemalt oder
Strasssteine aufgeklebt. Künstliche Nägel werden aufgeklebt. Zur Vorbereitung
wird der Naturnagel bearbeitet, meist geschliffen und aufgeraut. Wird dabei
nicht ausreichend hygienisch gearbeitet, kann eine Infektion mit Nagelpilzen
oder Bakterien die Folge sein. Da das Keratin der Nagelplatte nach der
Modellage keinen Kontakt mehr mit der Luft hat, wird der Naturnagel durch die
Kosmetik geschwächt, er wird dünner und weich, die aufgeraute Oberfläche
empfänglich für eine Besiedlung mit Keimen.
Vor Kontakt mit
Desinfektionsmitteln, die möglicherweise mit den Harzen, Gelen oder Klebern
reagieren, wird ausdrücklich gewarnt. Personen, die von Berufs wegen eine
regelmäßige Händehygiene durchzuführen haben, wie Küchenmitarbeiter, medizinisches
Personal oder Pflegende, empfiehlt Bödecker deshalb, auf künstliche Fingernägel,
Nagelverstärkungen oder Nagelschmuck zu verzichten. Zumindest sei die
Wahrscheinlichkeit von Keimbesiedlungen durch die Verletzung des Nagels viel höher
als bei Naturnägeln und deshalb aus hygienischer Sicht nicht akzeptabel. Um
einer späteren Diskussion Vorschub zu leisten, rät der Experte, Personal
bereits bei der Einstellung auf einen freiwilligen Verzicht von aufbauender
Nagelkosmetik zu verpflichten. Analoges gilt auch für Nagellacke aller Art.
Quelle: aid Presseinfo Nr.
48/08 vom 26.11.2008
(js)
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Allergien durch haarige Raupen
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Mit der lang ersehnten
Frühlingszeit beginnt auch wieder die Zeit der Heuschnupfen und anderer Allergien.
Manchmal kann jedoch auch ein ungewöhnlicher Artgenosse Auslöser von
allergischen Reaktionen sein: Während der unscheinbare graubraune Nachtfalter
des Prozessionsspinners an sich harmlos ist, tragen seine Raupen Gift- oder
Brennhaare, die auf der Haut und an den Schleimhäuten der Menschen schwere
allergische Reaktionen bis hin zum Schock auslösen können. Die durch die Raupen
verursachten Quaddeln, Hautentzündung und Knötchen erinnern an Insektenstiche.
Dabei muss man mit den Kriechtieren selbst gar nicht in Kontakt kommen: Denn
abgebrochene Raupenhaare werden vor allem bei trocken-warmem Wetter mit dem
Wind bis zu 200m weit getragen.
Beim Kontakt mit diesen
Raupenhaaren sind Sofortmaßnahmen gefragt: Kleider wechseln, duschen und Haare
waschen und die getragene Kleidung in der Waschmaschine reinigen. Bei Ausschlag
nicht kratzen, damit die Haare nicht noch tiefer in die Haut eindringen. Bei
allergischen Symptomen wie Hautausschlag oder Atemnot unbedingt einen Facharzt
aufsuchen. Es empfiehlt sich, während der Raupen- und Puppenperiode im
Frühsommer Regionen mit gut besonnten, vereinzelten Eichen und Kiefern in
Waldrandlagen oder Ortsbegrünungen zu meiden. Überlassen Sie in jedem Fall die
Entfernung von Raupen und Gespinsten erfahrenen Fachleuten. Informationen dazu
erhalten Sie bei Ihrem Forstamt.
(bm)
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AUS DER gesa HYGIENE-GRUPPE
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REACH: Gesa Hygiene-Gruppe erfüllt die Forderungen
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Seit
einigen Jahren wird in regelmäßigen Abständen über die neue
Chemikalienverordnung REACH in den Medien berichtet. Diese EU-Verordnung ist
seit 01. Juni 2007 gültig. Derzeit ist jedoch eher eine allgemeine
Verunsicherung bei den Unternehmen zu spüren, was die Erfüllung der
Forderungen sowie klare Aufgabendefinition von Seiten der Gesetzgeber
betrifft.
gesec und gemex
sind gewerbliche Anwender von chemischen Stoffen und gehören im Sinne der
REACH-Verordnung der Gruppe DU = Downstream User an. Für diese Gruppe legt
die EU-Verordnung zwei Kernaufgaben fest:
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1. Die
erforderlichen Bedingungen für die sichere Verwendung der Chemikalien sind
umzusetzen. Dazu ist es erforderlich, das aktuell gültige
Sicherheitsdatenblatt oder ein Expositionsszenario (Stoffsicherheitsbericht)
vom Hersteller oder Händler anzufordern.
2. Die
Kommunikation muss die Lieferkette "hinauf" erfolgen. Dies
bedeutet, dass der Anwender den Hersteller oder Händler über die jeweilige
Verwendung des betreffenden Stoffes informiert. Darüber hinaus muss er,
sofern er gefährliche Stoffeigenschaften feststellt, die von den Angaben im
Sicherheitsdatenblatt abweichen, dies ebenfalls dem Lieferanten mitteilen. | | | |
Die
Sicherheitsdatenblätter für die von gesec und gemex eingesetzten
Produkte sind Stand heute nach REACH-Verordnung aktuell gültig. Aufgrund
langjähriger Lieferantenbeziehungen ist die Kommunikation "die Lieferkette
hinauf" gewährleistet. Damit erfüllen gesec und gemex die Forderungen der
REACH-Verordnung.
(ro)
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ISH 2009 – Besuchen Sie uns auf dem Stand des DFLW!
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Der DFLW (Deutscher Fachverband für Luft- und Wasserhygiene) ist auch in diesem Jahr
mit einem Messestand auf der ISH Frankfurt - der Weltleitmesse Erlebniswelt
Bad, Gebäude-, Energie-, Klimatechnik, Erneuerbare Energien - vertreten. Die
Messe findet vom 10. bis 14. März 2009 in Frankfurt statt. Sie finden
den DFLW in Halle 5.1 am Stand A 31.
Die gesa Hygiene-Gruppe
beantwortet Ihnen dort - zusammen mit weiteren Experten - Ihre Fragen rund um
die Themen Luft- und Wasserhygiene. Besuchen Sie uns, nutzen Sie unseren
Gutschein für eine kostenlose Sicherheitsüberprüfung Ihrer raumlufttechnischen
Anlage und nehmen Sie an unserer Verlosung teil: Es gibt fünf Segelflugerlebnisse
zu gewinnen!
Wir freuen uns auf informative Fachgespräche über aktuelle Normen und
gesetzliche Forderungen, den Stand der Technik sowie die optimale
Sicherstellung der Lufthygiene in Ihrem Unternehmen!
(ro)
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DIENSTLEISTUNGEN UND PRODUKTE
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Sanitärhygiene: Wartungsfugen im Kampf gegen Schimmelpilze
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 | Sanitäre
Bereiche sind durch das permanente Vorhandensein von Wasser, Feuchtigkeit,
Schmutz und Reinigungsmittelrückständen gekennzeichnet. Egal ob in Dusch-,
Waschräumen oder Toilettenanlagen: Die Nutzung durch unterschiedliche Personen
erfordert ein hohes Maß an Hygiene. Je nach Frequentierung werden sanitäre Anlagen
entsprechend häufig mit kalk- und schmutzlösenden Mitteln behandelt. Doch
haben Sie schon einmal einen Blick hinter die Waschbecken und Urinale, oder gar
in die Fugen geworfen? Dort lauern Gefahren im Verborgenen. Feuchtigkeit, Wärme
und Schmutzreste sehen nicht nur unappetitlich aus, sondern bilden ideale Lebensbedingungen
unter anderem für Schimmelpilze. Schimmelpilzsporen können Allergien und andere
gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen und verstärken. In regelmäßigen
Abständen müssen deshalb die Kontaktflächen zwischen Wand und Objekt gründlich
gereinigt werden. | | | |
Diese
Maßnahme verpufft jedoch, wenn nicht parallel elastische Silikonfugen die Anlageflächen
vor allzu schnellem Neubefall schützen. In Dusch- und Waschräumen sollten aus
demselben Grund in regelmäßigen Abständen die elastischen Silikonfugen
möglichst mit fungizid wirkendem Material erneuert werden. Natürlich sind diese
Maßnahmen nur sinnvoll, wenn die mit Feuchtigkeit beladenen Luftmassen in angemessener
Art und Weise abgeführt werden.
gesec Hygiene + Instandhaltung Hygiene in Sanitäranlagen. Oben beschriebene Maßnahmen sind dabei nur ein Teil
der angebotenen Dienstleistungen. Möchten Sie mehr erfahren über den optimalen
Schutz Ihrer Anlagen? Unsere Fachleute beraten Sie gerne:
anja.rothmund(at)gesa.de.
(ro)
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NEU: Trinkwasseruntersuchung gemäß Trinkwasser VO und VDI 6023
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Der Gesetzgeber fordert eine
mindestens jährliche Untersuchung des Trinkwassers in
Trinkwasserinstallationen.
Details zur ordnungsgemäßen Probennahme sind unter anderem in der
Trinkwasserverordnung und in der VDI-Richtlinie 6023 "Hygiene in
Trinkwasserinstallationen - Anforderungen an Planung, Ausführung,
Betrieb und Instandhaltung" geregelt. gesec Hygiene + Instandhaltung hat das Dienstleistungsspektrum um diese verwandte Leistung erweitert, um alle
Kunden der gesa Hygiene-Gruppe noch
besser und umfassender betreuen zu können.
Um qualitative Aussagen der
Trinkwasseruntersuchung zu erhalten, müssen die definierten Forderungen durch
eine zertifizierte Fachkraft für Probenahme ausgeführt werden. Diese entnimmt
die Trinkwasserproben steril, damit das Ergebnis nicht durch zusätzliche Kontaminationen
verfälscht wird. Spezielle, akkreditierte Labors untersuchen die Proben
hinsichtlich des Vorkommens von Legionellen, E. Coli, Coliformen sowie
Enterokokken. Auch die Gesamtkeimzahl wird ermittelt.
Interessiert? Neben den
mikrobiologischen können Sie auch die geforderten chemischen Untersuchungen des
Trinkwassers durch uns durchführen lassen. Wir informieren Sie gerne:
anja.rothmund(at)gesa.de.
(ro)
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MEDIEN-TIPP
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Online Datenbank: Sichere Diagnose am Gehölz
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Wer
wirft die ärgerlichen Erdhaufen auf: Maulwurf oder Wühlmaus? Und wie wird man
die Störenfriede wieder los? Es juckt nach dem Spaziergang am Waldrand - ein
Fall von Prozessionsspinner? Wie schützt man die Rosen vor dem echten Mehltau?
Wer
nach der Bestimmung von Krankheiten und Schädlingen im Bereich Gehölze sucht,
wird bei der Online-Datenbank Arbofux
fündig. Praktisch nutzbar sind die Informationen im öffentlichen Grün, im
Privatgarten, im Garten- und Landschaftsbau und in gärtnerischen Produktionsbereichen
wie Baumschulen. Arbofux ist ein Projekt der Forschungsanstalt für Gartenbau
Weihenstephan (FGW).
Die
fachliche Kooperation von Arbofux mit der LWF (Bayerische Landesanstalt für
Wald und Forstwirtschaft, Freising) und mit der BBA (Biologische Bundesanstalt
für Land- und Forstwirtschaft, Braunschweig) garantiert die Aktualität des
Online-Angebots.
Dank
selbsterklärender Benutzung, aussagekräftiger Bilder und fundierter Informationen
wird auch der interessierte Laie schnell in der Online-Datenbank fündig.
(bm)
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Gesandra lacht ...
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…"Haben Sie ein Mittel gegen Schimmel an der Wand?" - "Am Besten nehmen Sie Heu und Hafer und locken ihn ins Freie!"
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LESER-ECHO
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Ihr Redaktionsteam
redaktion(at)gesa.de
(ro)
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