Bestimmung der Schutzwirkung von OP-Räumen

Neben der Technischen Abnahmeprüfung von neu errichteten OP-Räumen muss eine Leistungsqualifizierung der OP-Räume erfolgen. Diese Qualifizierung ist auch für bestehende, ältere OP-Räume vorzunehmen.

Die Leistungsqualifizierung erfolgt in zwei Teilprüfungen:

Die Schutzwirkung gegen Außen- und Innenlasteintrag charakterisiert einen OP-Raum unter Einbeziehung aller seiner strömungsbeeinflussenden, lüftungs-, heiz- und medizintechnischen Anlagen und Einbauten.

Wertebereich der Schutzwirkung: 5,0 abnehmend bis 0 (5,0 = exzellent, 1,0 = sehr mäßig, 0=keine Schutzwirkung im Sinne der dynamischen Abschirmung)

Zur Ermittlung der Schutzwirkung werden Musterlasten (Partikel- und Wärmequellen) an genau definierten Orten entsprechend VDI 2167 angeordnet:

Bestimmung der Schutzwirkung von OP-Räumen


Die Referenz-Quellstärke der Partikelquelle (Aerosolgenerator) beträgt 6,0 * 106 Partikel/min.

Aus den gemessenen Partikelkonzentrationen und der Referenz-Partikelkonzentration eines idealen Vergleichs-OP's wird der Schutzgrad berechnet.
Der schlechteste (zahlenmäßig kleinste) Schutzgrad wird zur Kennzeichnung der gegebenen Schutzwirkung des OP-Raumes im Vergleich zur geforderten Schutzwirkung gegen Außen- und Innenlasteintrag herangezogen.
Bei ungenügender Schutzwirkung wird die Ursache durch Strömungsvisualisierung ermittelt.

Die hygienische Interpretation der messtechnisch ermittelten einzelnen Schutzgrade sowie der Schutzwirkung insgesamt und die Empfehlung von ggf. zusätzlichen Maßnahmen zur Begrenzung der Keimfreisetzung durch das OP-Personal bei bestimmten Eingriffen erfolgt allein durch den Krankenhaushygieniker.

Sollte bei bestehenden OP-Sälen die Schutzwirkung = 1,0 betragen, muss die Lüftung saniert werden.


« zurück « Übersicht »

Navigation

Gesa Gruppe