Überprüfung von Anlagen und Betriebsmittel

Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes legt die berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift A3 (BGV A3) für alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig wiederholende Prüfungen fest. Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen, je nach Betriebsmittel, im Turnus zwischen ein und vier Jahren und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel im Turnus von sechs Monaten überprüft werden. Die Überprüfung ortsfester wie ortsveränderlicher elektrischer Anlagen muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Die Elektrofachkräfte von Gesa führen die Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel konform der BGV A3 durch.

Die Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ detaillierter beschrieben.

 


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