Gehen Sie auf Nummer sicher.

Gemäß der BGR 111, der DIN 18868, Teil 4, und der VDI 2052 muss halbjährlich eine Inspektion der Abluftanlagen sowie gegebenenfalls deren Reinigung durchgeführt werden.
Mit der Gesa-Brandschutzinspektion erhalten sie ein neutrales Gutachten mit Handlungsempfehlungen welche Ihre Entscheidung fundiert unterstützt.
Fotos zum hygienischen Zustand der Anlage runden die Brandschutzinspektion ab. So sind Sie hygienisch und wirtschaftlich auf der sicheren Seite.

 

 

 

 


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