Der Kaminkehrer hat bei seinem letzten Besuch nichts beanstandet. Warum sollen wir dann die Dienstleistung Vorbeugender Brandschutz durchführen?
Durch das tägliche Kochen lagern sich permanent Fettdünste und Schwaden an der kompletten Dunstabzugsanlage ab. Schon nach kurzer Zeit bildet sich ein dicker Fettfilm, der mit der Zeit sogar verharzt. Bei einem Flammendurchschlag besteht deshalb ständig die Gefahr eines Fettbrandes. Die Berufsgenossenschaft legt in ihrem Regelwerk BGR 111 und die Richtlinien DIN 18869, Teil 1 und VDI 2052 fest, dass Küchenlüftungshauben und Ihre Komponenten wie z. B. Aerosolabscheider, täglich inspiziert und bei Bedarf gereinigt werden. Küchenlüftungsdecken müssen monatlich und Abluftanlagen halbjährlich inspiziert und bei Bedarf gereinigt werden. Inspektion und Reinigung müssen dokumentiert werden, damit die gesetzlichen Forderungen der EG-Verordnung 852/2004 erfüllt werden. Kann dem Betreiber diesbezüglich bei einem Brand Nachlässigkeit nachgewiesen werden, verweigern sowohl die Feuer-Versicherung als auch die Berufsgenossenschaft eine Zahlungsleistung. Die Verantwortung liegt alleine beim Betreiber.
Können Reinigungsarbeiten an Dunstabzugshauben, Lüftungsdecken oder Zu- und Abluftkanäle durch eigene Mitarbeiter durchgeführt werden?
Die Berufsgenossenschaft verbietet Mitarbeitern von Großküchen, Arbeiten in der entsprechend notwendigen Höhe durchzuführen. In vielen Küchen muss sogar ein Gerüst aufgebaut werden, damit Arbeiten dieser Art überhaupt durchgeführt werden können. Deshalb müssen für diese Dienstleistungserbringung Spezial-Unternehmen beauftragt werden.
Welche Normen und Richtlinien liegen der Dienstleistung Vorbeugender Brandschutz in Großküchen zu Grunde?
Für Vorbeugender Brandschutz in Großküchen gelten folgende Normen und Richtlinien: