Gesa Hygiene-Gruppe Gubener Straße 32 86156 Augsburg Telefon 0821 79015-0 Fax 0821 79015-399 E-Mail:
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Hygiene-Inspektionen
nach VDI 6022
Hygiene-Inspektionen nach
VDI 6022 stellen sicher, dass Ihre RLT-Anlagen den
Stand der Technik erfüllen. Mit übersichtlichen
Dokumentationen verschaffen wir Ihnen Transparenz.
Sie erfassen alle Ergebnisse auf einen Blick und
minimieren Ihre Folgekosten!
Transparenz mit
dem Gesec®-Signalsystem: Die
übersichtlichen Dokumentationen zeigen Ihnen die
Zusammenfassung aller Ergebnisse auf einen Blick!
Sie wissen sofort, wo alles in Ordnung ist (weiß),
wo demnächst die Wartung fällig ist (gelb) oder
wo sofort Handlungsbedarf besteht (rot).
WICHTIG: Erfahrungen aus mehreren tausend Hygiene-Inspektionen
bestätigen die Notwendigkeit einer vergleichenden
Luftkeimmessung der Innen- und Außenluft.
Unsere Leistungen:
Hygiene-Erstinspektionen gemäß VDI 6022
nach Fertigstellung neuer RLT-Anlagen
Hygiene-Inspektionen von RLT-Anlagen nach
VDI 6022
Mikrobiologische Oberflächen- und Luftuntersuchungen
Wasseruntersuchungen gemäß VDI 6022
Markierung der Probeentnahmestellen
Individuelle Berichterstellung nach Auswertung
aller Proben
Aussagekräftige objektive Handlungsempfehlungen
durch detaillierte Auswahl der Messverfahren
Probenauswertung durch ein unabhängiges
Labor
Moderne validierte Messtechnik
Der sichere Weg:
Wir halten uns streng an alle Vorschriften:
Immer aktuell durch unsere aktiven Mitgliedschaften
im Fachinstitut Gebäude-Klima e.V. (FGK) und
im Deutschen Fachverband für Luft- und Wasserhygiene
e.V. (DFLW).
Fachbetrieb: Gesec ist
FGK-Fachbetrieb und hat den freiwilligen FGK-Ehrenkodex
unterzeichnet. Dies ist ausschließlich Unternehmen
vorbehalten, die sich an die Arbeitssicherheits-
und arbeitsschutztechnischen Regeln halten,
die über fachkundiges Personal verfügen, Sachkunde
gemäß VDI 6022 besitzen sowie Geräte, Maschinen
und Verfahren nach dem aktuellen Stand der Technik
einsetzen.
Autorisiert: Wir sind Fachbetrieb
nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Nur diese Betriebe
dürfen Leistungen an Anlagen mit wassergefährdenden
Stoffen durchführen.
Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW):
Die BGW prüft die Fachbetriebseigenschaft als
Hygienefachunternehmen. Normale Reinigungsunternehmen
sind nicht Mitglied der BGW.