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Gesa Hygiene-Gruppe
Gubener Straße 32
86156 Augsburg
Telefon 0821 79015-0
Fax 0821 79015-399
E-Mail:
info@gesa.de |
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| Trinkwasserhygiene |
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| Wasser ist eines unserer
wichtigsten Lebensmittel. Seine Qualität beeinflusst
unsere Gesundheit. Jeder Betreiber ist gesetzlich
verpflichtet sein Trinkwasser untersuchen zulassen.
Betreiber sind zum Beispiel Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften,
öffentliche Einrichtungen, Vermieter, usw. |
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Einwandfreie Wasserqualität
ist nicht nur beim Trinken wichtig, sondern für
jedes Wasser, mit dem wir direkt in Kontakt kommen.
So können beim Kochen, Duschen, Baden oder beim
Herstellen von Lebensmitteln durch verunreinigtes
und belastetes Wasser Krankheiten übertragen werden.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwVO 2001), die VDI
6023 „Hygiene in Trinkwasserinstallationen - Anforderungen
an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“
sowie das DVGW-Arbeitsblatt W 551 schreiben regelmäßige
Untersuchungen des Trinkwassers für den menschlichen
Gebrauch vor.
Dieses „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ wird
in der TrinkwV 2001 als „Trinkwasser“ und „Wasser
für Lebensmittelbetriebe“ definiert. Dabei sind
Herkunft, Aggregatzustand und Bereitstellung völlig
gleichgültig. Ziel ist es, eine nachteilige gesundheitliche
Beeinträchtigung durch verunreinigtes Wasser für
Menschen auszuschließen. Um dies zu gewährleisten,
ist der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer
Wasserversorgung für die regelmäßige Überprüfung
zum Beispiel der definierten mikrobiologischen und
chemischen Parameter verantwortlich.
Unsere Leistungen:
- Mikrobiologische Untersuchung des Kalt-
bzw. Warmwassers
- Routinemäßige Untersuchung der Indikatorparameter
(mikrobiologisch, physikalisch und chemisch)
- Periodische Untersuchung (mikrobiologisch,
physikalisch und chemisch)
Der sichere Weg:
- Sachkunde: Nur Personen,
die die Sachkunde gemäß
§ 15, Abs. 4 TrinkwVO
2001 besitzen, dürfen Trinkwasserproben entnehmen.
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Impressum | Datenschutz
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