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Gesa Hygiene-Gruppe
Gubener Straße 32
86156 Augsburg
Telefon 0821 79015-0
Fax 0821 79015-399
E-Mail:
info@gesa.de |
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Brandlastinspektionen
in Großküchen gemäß
VDI 2052 und BGR 111 |
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| Alles brandsicher?
Inspektion und Reinigung von Lüftungsanlagen in
gewerblichen Küchen sind als Stand der Technik durch
die zuständige Berufsgenossenschaft und in VDI-Richtlinien
geregelt. Seit 2006 gelten neue Turni für diesen
Bereich. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen jedoch,
dass diese veränderten Forderungen häufig noch nicht
umgesetzt wurden. Frei nach dem Motto "Wo kein Kläger,
da kein Richter!" bauen Verantwortliche darauf,
dass nichts passiert. |
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Das Berufsgenossenschaftliche
Regelwerk BGR 111 „Arbeiten in Küchen" und die VDI-Richtlinie
2052 „Raumlufttechnische Anlagen für Küchen" legen
folgende Intervalle fest:
- Tägliche Prüfung des Verschmutzungsgrades
der Lüftungshauben und ihrer Komponenten
- Monatliche Prüfung des Verschmutzungsgrades
der Lüftungsdecken (insbesondere des Deckendruckraumes)
und ihrer Komponenten
- Falls erforderlich: Reinigung der Lüftungshauben
bzw. der Lüftungsdecke
- Einrichtungen der Abluftanlage (z. B. Abluftleitungen,
Ventilatoren, Aggregatkammern) sind mindestens
halbjährlich zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen
- Inspektionen und Reinigungen sind zu dokumentieren
Viele Versicherungen und Berufsgenossenschaften
prüfen im Ernstfall vor Erstattungszahlungen, ob
der aktuelle Stand der Technik eingehalten wurde
- ganz gleich, ob es sich um Sachschäden oder um
Personenschäden handelt.
Ist bei Ihnen alles brandsicher? Durch unsere Brandlastinspektion
erhalten Sie Sicherheit über Ihren Status.
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